Kindervorsorge

Vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen durchläuft Ihr Kind zahlreiche Entwicklungsschritte. Damit die gesunde körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes gewährleistet bleibt, gibt es die Kindervorsorgeuntersuchungen. Der Kinder- und Jugendarzt überprüft, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt. Mögliche Probleme und Auffälligkeiten können so rechtzeitig behandelt werden und Sie werden über wichtige Schutzimpfungen informiert.

Das gelbe Checkheft

In dem gelben Kinder-Untersuchungsheft, das Sie in der Geburtsklinik oder von Ihrem Kinderarzt bzw. Ihrer Kinderärztin bekommen, werden die Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Außerdem enthält das Heft eine herausnehmbare Karte, auf der Ihnen der Kinder- und Jugendarzt die Teilnahme an der jeweiligen Untersuchung bestätigt. Diese können Sie bei Bedarf bei Behörden, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendämtern nutzen.

Kinder­vorsorge­untersuchungen

U1

Neugeborenen-Erstuntersuchung

Die 1. Untersuchung nach der Geburt dient dazu, Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die sofortiges Handeln erfordern. Ziel ist die Beurteilung des kindlichen Gesundheitszustandes mit allen Sinnen.

Untersucht werden:

  • Gewicht und Größe des Kindes
  • alle lebenswichtigen Körperfunktionen
  • erkennbare Fehlbildungen

U2

3. – 10. Lebenstag

  • Zumeist wird die U2 noch in der Klinik durchgeführt und beinhaltet die Beurteilung von Haut, Organen, Geschlechtsteilen sowie eine Blutentnahme zum Screening auf verschiedene angeborene behandelbare Stoffwechselkrankheiten und Hormonstörungen.
  • Auch ein Hörtest hat Eingang in das Untersuchungskonzept gefunden, da ein frühes Erkennen einer Hörstörung die Möglichkeit bietet, das betroffene Kind in seiner sozialen und emotionalen Entwicklung nachhaltig zu fördern und Sprachentwicklungsstörungen zu vermeiden.
  • Üblicherweise informiert der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin im Rahmen dieser Untersuchung auch über Rachitis- und Kariesprophylaxe mit Vitamin-D-Präparaten und eine optimale Schlafumgebung zur Vorbeugung des plötzlichen Kindstods.

U3

4. - 5. Lebenswoche

  • Die U3 ist meist die erste beim eigenen Kinderarzt stattfindende Untersuchung.
  • Alle Körperfunktionen, der Ernährungszustand, das Hör- und Sehvermögen werden überprüft.
  • Außerdem gehört das sogenannte Neugeborenen-Hüftscreening zur Untersuchung. Dazu erfolgt eine Sonografie beider Hüften (Hüftultraschall), um eine Hüftdysplasie zu diagnostizieren (bei 1 – 3 % aller Neugeborenen).

U4

3. – 4. Lebensmonat

  • Die U4-Untersuchung findet im dritten bis vierten Lebensmonat statt.
  • Das Hauptaugenmerk liegt auf der zeitgerechten körperlichen Entwicklung des Kindes, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken.
  • Nun ist es Zeit, mit dem Arzt bzw. der Ärztin über zeitgerechte Impfungen zu sprechen. Die meisten Eltern entscheiden sich für eine Impfung ihres Kindes. Das Kind wird gegen Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung, Keuchhusten und Pneumokokken geimpft.
  • Es werden Fragen zur Ernährung und Verdauung geklärt.

U5

6. – 7. Lebensmonat

  • U5: Die fünfte Früherkennungsuntersuchung findet im 6. bis 7. Lebensmonat statt.
  • Der Kinderarzt untersucht die Beweglichkeit, die Körperbeherrschung sowie das Hör- und Sehvermögen des Kindes.
  • Es werden weitere Fragen zur Ernährung besprochen und der Impfschutz vervollständigt.

U6

10. – 12. Lebensmonat (1 Jahr)

  • Die sechste Vorsorgeuntersuchung findet im zehnten bis zwölften Lebensmonat statt.
  • Untersucht werden der allgemeine Gesundheitszustand, der Bewegungsapparat, Motorik, Sprache sowie das Hör- und Sehvermögen.
  • Der Impfschutz wird vervollständigt, so dass die Grundimmunisierung abgeschlossen ist.
  • Das Kind erhält die erste Impfung gegen Masern, Röteln, Mumps und Windpocken. Die Masernimpfung ist seit dem 1. März 2020 Pflicht in Deutschland.

U7

21. – 24. Lebensmonat (2 Jahre)

  • Die U7 sollte zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat wahrgenommen werden.
  • Man spricht nun vom Kleinkind.
  • Getestet werden seine körperliche und geistige Entwicklung sowie das Hör- und Sehvermögen.
  • Außerdem überprüft der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin sein Vermögen zu sprechen und zu verstehen.
  • Der Impfschutz wird vervollständigt.

U7a

34. – 36. Lebensmonat (3 Jahre)

Die U7a ist zum 1. Juli 2008 als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt worden. Sie erfolgt zwischen dem 34. und 36. Monat und soll sicherstellen, dass Kinder nach der Geburt jährlich dem Arzt vorgestellt werden können. Bei der U7a geht es im Wesentlichen um das Erkennen und die Behandlungseinleitung von:

  • allergischen Erkrankungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Übergewicht
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien

U8

46 – 48. Lebensmonat (4 Jahre)

  • Die achte Früherkennungsuntersuchung findet zwischen dem 43. bis 48. Lebensmonat statt.
  • Es werden u.a. die Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit des Kindes sowie Reflexe, Muskelkraft, Aussprache und der Zahnstatus untersucht.
  • Vervollständigung des Impfschutzes.

U9

60.- 64. Lebensmonat (5 Jahre)

Die neunte Untersuchung findet im Jahr vor der Einschulung statt und ist damit besonders wichtig. Sie beinhaltet wiederum Tests auf:

  • die Koordinationsfähigkeit (Grob- und Feinmotorik)
  • das Sprachverständnis
  • das Hör- und Sehvermögen
  • Vervollständigung des Impfschutzes: Stehen Auffrischungsimpfungen an, werden diese jetzt durchgeführt.

U10

7. – 8. Lebensjahr

Die U10 soll mit der U11 die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte sind:

Erkennen und Behandlungseinleitung von

  • Entwicklungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen)
  • Störungen der motorischen Entwicklung
  • Verhaltensstörungen (z. B. ADHS)

U11

9. – 10. Lebensjahr

Schwerpunkte der U11 sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung von

  • Schulleistungsstörungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • gesundheitsschädigendem Medienverhalten
Diese Untersuchung soll u. a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen. Auf der anderen Seite soll sie ein gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).

Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche

Vorsorgeuntersuchungen J1

J1

12. - 14. Lebensjahr

Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) sollte zwischen dem 12. - 14. Lebensjahr wahrgenommen werden. Hier wird noch einmal auf Haltungsanomalien untersucht und die Motorik überprüft.

Außerdem werden der Impfstatus, der Blutdruck, aber auch besondere familiäre Situationen, die schulische Entwicklung und das Gesundheitsverhalten erfasst. Themen sind auch die Pubertät und das Sexualverhalten.

Vorsorgeuntersuchungen J2

J2

16. - 17. Lebensjahr

Schwerpunkte der letzten Vorsorgeuntersuchung J2 sind:

Erkennen und Behandlungseinleitung von

  • Pubertäts- und Sexualitätsstörungen
  • Haltungsstörungen
  • Kropfbildung
  • Diabetes-Vorsorge
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
Begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen:

Neben den gesetzlichen Untersuchungen bieten einige Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen an: U10 und U11 im Grundschulalter sowie J2 für Jugendliche. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse danach.

FAQ Kindervorsorge

Warum sind Kinder­vorsorge­untersuchungen wichtig?
Eventuelle Entwicklungsverzögerungen und Krankheiten Ihres Kindes können frühzeitig erkannt und behandelt werden. Ihr Kinderarzt bzw. Ihre Kinderärztin berät Sie zu wichtigen Impfungen und wie Sie die Entwicklung Ihres Kindes fördern können. Sie haben die Gelegenheit, Fragen zur Entwicklung oder zum Verhalten Ihres Kindes zu stellen.
Muss ich die Kinder­vorsorge­untersuchungen mit meinem Kind wahrnehmen?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen gibt es nicht. In manchen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern und Hessen) sind allerdings die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 vorgeschrieben. Das Einhalten der Termine ist in allen Bundesländern empfehlenswert. Jugendamt und Gesundheitsamt erhalten eine Benachrichtigung darüber, wenn die Termine nicht wahrgenommen werden.
Werden die Untersuchungen von der Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten der regulären U1 bis U9 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Kostenübernahme gelten bestimmte Zeitspannen für die jeweilige Untersuchung. In der Regel erstatten auch die privaten Krankenversicherungen die Kosten. Die Zusatzuntersuchungen (U10, U11 und J2) werden hingegen nicht von allen Krankenkassen übernommen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse.

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